Zahnsanierung Kosten · Finanzierung · Mülheim · Ruhrgebiet
Kosten & Finanzierung – transparent, bevor Sie entscheiden.
Hochwertige Zahnmedizin kostet. Wir versprechen Ihnen deshalb eines: Bei z-aesthetic wissen Sie vor jeder Behandlung genau, was auf Sie zukommt. Kein Nachschlag. Kein Druck. Keine Überraschungen.
Orientierungswerte
Was kosten die häufigsten Behandlungen?
Die folgenden Werte sind Orientierungsrahmen – keine verbindlichen Festpreise. Zahnarztleistungen werden nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet; der individuelle Aufwand, das gewählte Material und der Befund bestimmen den tatsächlichen Preis. Ihren persönlichen Kostenplan erhalten Sie nach der Diagnostik – schriftlich, vor Behandlungsbeginn.
Rechtlicher Hinweis: Alle genannten Preise sind unverbindliche Orientierungswerte gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die tatsächlichen Behandlungskosten hängen vom individuellen Befund, dem Behandlungsumfang und dem gewählten Material ab. Verbindliche Kostenangaben erfolgen ausschließlich im schriftlichen Heil- und Kostenplan nach persönlicher Untersuchung.
Versicherung
Was übernimmt Ihre Versicherung?
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
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Festzuschuss für Zahnersatz (Krone, Brücke, Prothese) – Höhe richtet sich nach dem Bonusheft
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Regelversorgung wird zu ~50 % erstattet; mit 5-jährigem Bonusnachweis bis 70 %
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Implantate: kein Festzuschuss für das Implantat selbst, nur für den aufsitzenden Zahnersatz
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Keine Erstattung für Veneers, Bleaching oder ästhetische Leistungen
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Professionelle Zahnreinigung: nicht erstattet
Tipp: Bonusheft lückenlos führen – das erhöht den Festzuschuss dauerhaft.
Private Krankenversicherung (PKV)
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Erstattung je nach Tarif: 60–100 % der GOZ-Kosten für Zahnersatz und Implantate
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Viele Tarife erstatten auch Veneers, Inlays und ästhetische Versorgungen anteilig
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Implantate: bei medizinischer Indikation häufig vollständig erstattet
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Prophylaxe (PZR) meist erstattet
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Vor Behandlungsbeginn: Kostenvoranschlag bei der PKV einreichen
Tipp: Reichen Sie den HKP VOR der Behandlung bei Ihrer PKV ein und holen Sie eine schriftliche Erstattungszusage ein.
Zahnzusatzversicherung
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Schließt die Lücke zwischen GKV-Festzuschuss und tatsächlichen Kosten
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Typische Erstattung: 70–90 % der Zahnarztrechnung, abhängig vom Tarif
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Sinnvoll vor einer geplanten Behandlung? Wartezeiten (3–8 Monate) und Jahreshöchstgrenzen beachten
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Lohnt sich langfristig bei regelmäßiger Prophylaxe und zu erwartendem Zahnersatz
Hinweis: Eine laufende Behandlung ist in der Regel nicht mehr mitversicherbar – prüfen Sie Ihren Tarif im Voraus.
Ratenzahlung & Finanzierung
Hochwertige Zahnmedizin – auch in monatlichen Raten.
Ein umfangreicher Kostenplan muss nicht bedeuten, dass eine Behandlung unerreichbar ist. Bei z-aesthetic sprechen wir offen über Finanzierungsoptionen – diskret, ohne Druck, direkt im Beratungsgespräch.
Finanzierung anfragenRatenzahlung direkt über z-aesthetic
Für überschaubare Behandlungskosten bieten wir individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen direkt in der Praxis an. Konditionen nach Absprache.
Finanzierung ohne Aufpreis (auf Anfrage)
Für bestimmte Behandlungsumfänge und Laufzeiten ist eine Finanzierung ohne Aufpreis möglich – individuelle Konditionen erhalten Sie im persönlichen Beratungsgespräch.
BFS health finance
Für größere Behandlungen vermitteln wir externe Finanzierungspartner. BFS health finance bietet Ratenzahlungen von 6 bis 72 Monaten – flexibel und transparent.
Wie beantrage ich eine Finanzierung?
Schritt 1: Diagnostik und Kostenplan. Schritt 2: Gemeinsame Auswahl der Finanzierungsoption. Schritt 3: Kurzer Online-Antrag beim Finanzierungspartner. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Tage eine Rückmeldung.
Heil- und Kostenplan
Was ist ein HKP – und wie funktioniert er?
Der Heil- und Kostenplan (HKP) ist das zentrale Dokument bei jeder Zahnersatzbehandlung in Deutschland. Er beschreibt detailliert, welche Zähne wie versorgt werden sollen, welche Materialien verwendet werden und was die Behandlung voraussichtlich kostet.
Bei GKV-Versicherten muss der HKP vor Behandlungsbeginn bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden. Erst nach Rückmeldung der Kasse – und Ihrem ausdrücklichen Ja – beginnen wir.
Ablauf Schritt für Schritt
Diagnostik & Befundaufnahme
Klinische Untersuchung, Röntgen, ggf. 3D-Scan. Wir erfassen den Ist-Zustand vollständig.
HKP-Erstellung
Wir erstellen den HKP auf Basis des Befunds – mit Regelversorgung und gewählter Versorgung (z.B. vollkeramisch) sowie den jeweiligen Kosten.
Einreichung bei der Kasse
GKV-Versicherte reichen den HKP bei ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft und teilt den Festzuschuss mit – in der Regel innerhalb von 4–6 Wochen.
Besprechung & Entscheidung
Sie erhalten den genehmigten HKP zurück. Wir erklären, was die Kasse übernimmt und was privat zu zahlen ist. Dann entscheiden Sie.
Behandlung
Erst nach Ihrer Zustimmung beginnen wir. Kein Schritt ohne Ihr Einverständnis.
Zweite Meinung
Haben Sie bereits einen Heil- und Kostenplan?
Wir prüfen ihn – kostenlos und unverbindlich. Manchmal gibt es Alternativen zur vorgeschlagenen Versorgung, die günstiger oder langlebiger sind. Manchmal bestätigen wir, dass der Plan gut ist. Beides ist ehrlich.
Bringen Sie Ihren HKP einfach zum Beratungsgespräch mit – oder schicken Sie ihn uns vorab. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden mit einer einschätzung zurück.
HKP einreichenWas wir prüfen
Ist die vorgeschlagene Versorgungsart medizinisch sinnvoll?
Gibt es gleichwertige Alternativen mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis?
Ist der HKP vollständig und korrekt für die Einreichung bei Ihrer Kasse?
Wurden alle relevanten Zähne berücksichtigt?
Stimmen Festzuschuss und Eigenanteil mit den üblichen Sätzen überein?
Häufige Fragen
Fragen zu Kosten & Finanzierung
Zahlt die Krankenkasse Implantate?
Gesetzliche Krankenkassen (GKV) erstatten keinen Festzuschuss für Implantate – nur für den darauf sitzenden Zahnersatz (Krone), wenn das Implantat zahnärztlich indiziert ist. Privat Versicherte (PKV) werden je nach Tarif teilweise oder vollständig erstattet. Vor jeder Implantatbehandlung klären wir gemeinsam, was Ihre Versicherung übernimmt.
Wie bekomme ich einen Heil- und Kostenplan?
Nach der Diagnostik erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan (HKP) auf Basis Ihrer Befunde. Für GKV-Versicherte reichen wir den HKP bei Ihrer Kasse ein; diese erteilt eine Genehmigung und nennt den Festzuschuss. Erst nach Genehmigung und Ihrem ausdrücklichen Einverständnis beginnt die Behandlung.
Kann ich eine Komplettsanierung in Raten bezahlen?
Ja. Wir bieten Ratenzahlung direkt über z-aesthetic an. Für größere Behandlungen vermitteln wir auch externe Finanzierungspartner (z.B. BFS health finance) mit Laufzeiten von 6 bis 72 Monaten. Die genauen Konditionen besprechen wir vertraulich im Beratungsgespräch.
Was kostet eine professionelle Zahnreinigung bei z-aesthetic?
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine Privatleistung; sie wird von gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen sie teilweise oder vollständig. Den aktuellen Preis nennen wir Ihnen auf Anfrage – er hängt vom Zeitaufwand und Befund ab.
Gibt es Finanzierung ohne Aufpreis?
Für bestimmte Behandlungsumfänge und Laufzeiten ist eine Finanzierung ohne Aufpreis über unsere Finanzierungspartner möglich. Individuelle Konditionen klären wir im persönlichen Gespräch – transparent, ohne versteckte Gebühren.
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Ihr nächster Schritt
Kostenplan anfragen – unverbindlich.
Der erste Schritt ist ein Gespräch – kein Instrument, keine Rechnung. Wir zeigen Ihnen, was möglich ist und was es kostet. Transparent, vollständig, bevor Sie sich entscheiden.
Verantwortlich: Julia Grote, Zahnärztin – z-aesthetic · Saarner Str. 142a, 45481 Mülheim an der Ruhr · Telefon: +49 208 69888869 · info@z-aesthetic.de